Kindergelderhöhung: nl rät Hartz-IV-Beziehern zu Widerspruch
admin - 27. Januar 2010 - Pressemitteilung | Noch keine KommentarePRESSEMITTEILUNG
Fraktion Neue Linke rät Hartz-IV-Empfänger zu Widerspruch: Angekündigte Rückforderung der Kindergelderhöhung von Hartz-IV-Empfängern womöglich rechtswidrig
Die Bundesagentur hat vor wenigen Tagen bekannt gegeben, dass mehrere underttausend ALG II-Bescheide fehlerhaft seien. Eine technische Panne habeazu geführt, dass bei vielen ALG II-Beziehern im Januar 2010 das geringere Kindergeld noch aus dem Jahr 2009 angerechnet wurde. Die Kindergelderhöhung um 20,00 Euro seit Januar 2010 wurde nicht berücksichtigt. Da aber das Kindergeld vollumfänglich auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden, führt diese Panne dazu, dass den Betroffenen 20, 00 Euro zu viel ALG II ausgezahlt wurde.
Weiter wurde bekannt, dass dieser Betrag von den ALG II-Beziehern zurückgefordert werden soll. Es müssten sich also Betroffene darauf einstellen, in den nächsten Tagen einen Erstattungs- und Rückforderungsbescheid über 20, 00 Euro im Briefkasten zu finden. Ob jedoch diese Rückforderung rechtmäßig ist, ist nach Angaben der Weimarer Stadträtin Anke Ruschek vom Mittwoch zweifelhaft. Die Rechtsanwältin geht davon aus, dass in diesen Fällen Vertrauensschutz bestehe. Der Grund: Da die ARGE von der Kindergelderhöhung Kenntnis hatte, durften die Betroffenen von der Richtigkeit der Bescheide ausgehen. Wenn nun die ALG II-Bezieher das zu Unrecht erhaltene Geld bereits in dem Vertrauen auf die Richtigkeit ausgegeben haben, sei „dieses Vertrauen“, so Ruschek, „schützenswert“. In diesem Fall dürften Systemfehler bei der ARGE nicht auf den Rücken der betroffenen Familien ausgetragen werden.
Die Fraktion Neue Linke im Weimarer Stadtrat ruft deshalb die Betroffenen dazu auf, gegen Erstattungs- und Rückforderungsbescheide Widerspruch einzulegen und die Sache notfalls auch gerichtlich klären zu lassen. Nähere Informationen erhalten die Leistungsempfänger bei der Stadtratsfraktion Neue Linke. Ebenfalls am Mittwoch hatte der Weimarer Abgeordnete Dr. Thomas Hartung einen Dringlichkeitsantrag in den Thüringer Landtag eingebracht. Damit wollte er erreichen, dass die Landesregierung im Bundesrat durchsetzt, dass Kindergeld künftig nicht mehr bei der Hartz-IV-Grundsicherung angerechnet wird. Außerdem soll die Erhöhung der Krankenkassengebühren bei ALG-II-Beziehern durch die ARGEN übernommen werden.
Pierre C. Deason
Fraktion Neue Linke im Weimarer Stadtrat




